Perspektiventwicklung für die Bischöfliche Frauenkommission im zukünftigen Synodalen Rat
Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Perspektive für die Bischöfliche Frauenkommission stand am 27. August 2024 im Zentrum eines Treffens mit Prof. Dr. Thomas Söding, Sprecher der Arbeitsgruppe zur Bildung eines Synodalen Rates im Bistum Münster. Prof. Söding präsentierte den aktuellen Stand der Planungen und betonte, wie Synodalität Macht und Partizipation in der katholischen Kirche sichtbarer machen könne.
Söding stellte klar, dass sich aktuell die Blicke auf das Bistum Münster richten. Nicht nur andere Bistümer, sondern auch staatliche Akteure beobachten genau, wie das Bistum Münster als größtes deutsches Bistum Modelle von Synodalität umsetzt. Dabei besitzt Münster durch seine gut vernetzten Ordnungen in Einrichtungen und Verbänden großes Potenzial, als Vorbild zu wirken.
Kernfrage: Entscheiden oder beraten?
Das geplante Modell des Synodalen Rates sieht 44 gewählte Mitglieder vor, die durch ihre Wahl autorisiert als Entscheidungsgremium agieren sollen. Diese Mitglieder sollen das Leitungs-, Regional- und Engagementprinzip abbilden und damit eine repräsentative Struktur schaffen.
In der anschließenden Diskussion innerhalb der Frauenkommission wurde deutlich, dass die Meinungen über die vorgestellten Ideen vielfältig und teils kontrovers sind:
- Frauenausschuss als Modell: Die Einrichtung eines Frauenausschusses wurde grundsätzlich als sinnvoll bewertet, vor allem dann, wenn die Mitglieder klar autorisiert und gewählt werden.
- Parität statt Exklusivität: Gleichzeitig wurde Kritik laut, dass eine reine Frauenkommission strukturelle Benachteiligungen nicht aufhebt. Vielmehr müsse in allen Ausschüssen ein paritätischer Anteil an Frauen und Männern angestrebt werden.
- Diversität im Blick: Einige Stimmen plädierten dafür, anstelle eines Frauenausschusses einen queeren oder Diversitätsausschuss zu gründen, um die Breite moderner Teilhabe abzubilden.
- Kompetenz versus Demokratie: Die Frage, ob eine demokratische Wahl oder fachliche Kompetenz im Vordergrund stehen sollte, wurde als mögliche Schwachstelle identifiziert.
Zukunftsorientierte Vorschläge
Ein pragmatischer Zugang wurde von mehreren Mitgliedern befürwortet: Die Frauenkommission solle eine Wächterinnenfunktion übernehmen, um strukturelle Gleichstellung langfristig zu gewährleisten. Dies erfordere einen klaren institutionellen Auftrag in den zukünftigen Gremienstrukturen.
Darüber hinaus wurde diskutiert, wie Mandate vergeben werden und welche Entsendungswege für Vertreter*innen in die Diözesanversammlung geschaffen werden können. Einigkeit herrschte darüber, dass die Frauenkommission in diesem Gremium beteiligt sein müsse, da sie durch ihre Arbeit essenzielle Impulse für die Zukunft der Kirche liefern kann.
Verbindliche Zusage und nächste Schritte
Prof. Söding bekräftigte, dass es keine Entscheidungen gegen das Votum der Bischöflichen Frauenkommission geben werde.
Die Diskussion wird am 26. November 2024 mit Prof. Söding fortgesetzt. Mit Spannung wird erwartet, ob es gelingt, ein Modell zu entwickeln, das auch die Stimmen von Frauen und marginalisierten Gruppen nachhaltig stärkt – ein entscheidender Schritt für die Zukunft der Synodalität im Bistum Münster.
Text und Foto: Rahel Steinmetz